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OMS-Group e. V.

Satzung

Diese Neufassung der Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 2024-12-10 beschlossen und am 2025-01-28 beim Amtsgericht Köln unter VR 18964 in das Vereinsregister eingetragen:

Neufassung

Satzung

Am 2025-01-28 beim Amtsgericht Köln unter VR 18964 eingetragen.

Anhang 11(4)-1

Satzung

Richtlinie zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums der OMS-Group (OMS IPR-Richtlinie)
OMS CERTIFIED

Lizenzvertrag

Markenlizenzvertrag zur Nutzung des OMS CERTIFIED Logos

Beitragsordnung

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 10.12.2024 (Berlin)

Der Mitgliedsbeitrag für 2025

jährlich € 3.000,00


Neumitglieder haben zur Aufnahme in die OMS-Group zusätzlich einen einmaligen Aufnahmebeitrag zu entrichten. Die Höhe dieses Beitrags bemisst sich nach der Zahl der Mitarbeiter im Unternehmen wie folgt:

Unternehmen mit bis zu 12 Mitarbeitern

einmalig € 2.000,00

Unternehmen mit 13 bis 99 Mitarbeitern

einmalig € 4.000,00

Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern

einmalig € 6.700,00

Unternehmen mit 500 oder mehr Mitarbeitern

einmalig € 9.900,00

Der Standard für die Fernauslesung von Smart Metern

OMS basiert auf dem M-Bus (Meter-Bus) Standard. Insbesondere verwendet es sowohl die kabelgebundenen EN 13757-2 als auch die drahtlosen M-Bus EN 13757-4 Kommunikationsprotokolle. M-Bus wurde ursprünglich für die Fernauslesung von Messgeräten entwickelt, und OMS erweitert dies durch die Schaffung eines umfassenden, interoperablen Systems, das mehrere Arten von Versorgungszählern integriert.

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