OMS-Group e. V.
Satzung
Diese Neufassung der Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 2023-12-07 beschlossen und am 2024-02-14 beim Amtsgericht Köln unter VR 18964 in das Vereinsregister mit folgenden Anhängen eingetragen:
Anhang 11(4)-1
Satzung
Richtlinie zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums der OMS-Group (OMS IPR-Richtlinie)
Beitragsordnung
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 10.12.2024 (Berlin)
Der Mitgliedsbeitrag für 2025
jährlich € 3.000,00
Neumitglieder haben zur Aufnahme in die OMS-Group zusätzlich einen einmaligen Aufnahmebeitrag zu entrichten. Die Höhe dieses Beitrags bemisst sich nach der Zahl der Mitarbeiter im Unternehmen wie folgt:
Unternehmen mit bis zu 12 Mitarbeitern
einmalig € 2.000,00
Unternehmen mit 13 bis 99 Mitarbeitern
einmalig € 4.000,00
Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern
einmalig € 6.700,00
Unternehmen mit 500 oder mehr Mitarbeitern
einmalig € 9.900,00